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AGB (Auszug)
Stornierungsbedingungen für Gruppen außerhalb der Messezeit und des Oktoberfestes:
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der
Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen
bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu
vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die
nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht
beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
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bis zu sechs Wochen vor Anreise:
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keine Berechnung
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sechs bis vier Wochen vor Anreise:
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50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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vier bis zwei Wochen vor Anreise:
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50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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vier bis zwei Wochen vor Anreise:
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75% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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weniger als zwei Wochen vor Anreise:
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100% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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Wird ein Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls
100 % des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden.
Stornierungsbedingungen für Individualgäste während Messezeiten und des Oktoberfestes
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der
Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen
bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu
vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die
nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht
beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
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bis zu sechs Wochen vor Anreise:
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keine Berechnung
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sechs bis vier Wochen vor Anreise:
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50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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weniger als 4 Wochen vor Anreise:
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100% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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Werden die Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls 100 % des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden.
Stornierungsbedingungen für Individualgäste außerhalb der Messezeit und des Oktoberfestes
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der
Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen
bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu
vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die
nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht
beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
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bis zu drei Tage vor Anreise:
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keine Berechnung
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weniger als drei Tage vor Anreise:
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100% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
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Wird ein Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls 100%
des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden.
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