AGB
- Stornierungsbedingungen für Gruppen außerhalb der Messezeit und des Oktoberfestes:
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
bis zu sechs Wochen vor Anreise: keine Berechnung sechs bis vier Wochen vor Anreise: 50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte vier bis zwei Wochen vor Anreise: 50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte vier bis zwei Wochen vor Anreise: 75% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte weniger als zwei Wochen vor Anreise: 100% des Zimmerpreises der nicht genutzten NächteWird ein Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls 100 % des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden.
-Stornierungsbedingungen für Individualgäste während Messezeiten und des Oktoberfestes
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
bis zu sechs Wochen vor Anreise:keine Berechnungsechs bis vier Wochen vor Anreise:50% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächteweniger als 4 Wochen vor Anreise:100% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
Werden die Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls 100 % des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden.
Stornierungsbedingungen für Individualgäste außerhalb der Messezeit und des Oktoberfestes
Sollte wider Erwarten eine Stornierung für die Ganze oder einen Teil der Zimmerbuchung notwendig werden, wird das Hotel sich in allen Fällen bemühen, freigegebene Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Ist dies nicht oder nur teilweise möglich, werden die nachfolgend genannten Anteile des Zimmerpreises für die nicht beanspruchten Nächte in Rechnung gestellt:
bis zu drei Tage vor Anreise: keine Berechnung weniger als drei Tage vor Anreise: 100% des Zimmerpreises der nicht genutzten Nächte
Wird ein Zimmer weder belegt noch storniert, müssen ebenfalls 100% des Zimmerpreises für alle gebuchten Nächte in Rechnung gestellt werden. Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.